Die stabile Unterschreitung des Schwellenwertes 35 bei der 7‑Tage-Inzidenz der Neuinfektionen erlaubt in Leipzig ab dem 9. Juni 2021 weitere Lockerungsschritte. In zahlreichen Fällen entfällt die Testpflicht, unter anderem für Einzelhandelskunden, in der Gastronomie, in der Kultur, bei Hochzeiten und in den Freibädern.
1. Allgemeines
Alle Gruppenunterrichte finden weiterhin im Freien statt.
Ab dem 9. Juli gelten neue Regeln zur Testpflicht.
Ab Punkt 3. gilt das Hygienekonzept vom 12. Mai 2021.
2. Testpflicht
In der noch bis 13. Juni 2021 geltenden aktuellen Fassung der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen sind bei einer 14 Tage andauernden Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Erleichterungen bei den Testpflichten vorgesehen. Unter anderem entfällt in den folgenden Bereichen das Erfordernis einer Testpflicht:
- in Fahr‑, Boots- und Flugschulen,
- für Teilnehmende an Integrationskursen und verschiedenen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe,
- im Einzelhandel,
- beim Frisörbesuch und weiteren körpernahen Dienstleistungen,
- in den Innenbereichen der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten, die nicht vom Beherbergungsverbot erfasst sind,
- bei Eheschließungen,
- für den Besuch von Museen und weiteren Kulturstätten,
- für die Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten
- in den Freibädern,
- im Zoo, im botanischen Garten und in Vergnügungsparks und
- für Schülerinnen und Schüler in Musik- und Tanzschulen.
- Musikpädagog:innen sind zwei mal in der Woche zu testen und dies zu dokumentieren.
- Kontaktdokumentation bleibt bestehen.
- Das Tragen von Masken wird weiter empfohlen.
Das Gesundheitsamt bittet trotz der sich weiter entspannenden Corona-Lage alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.
3. In-Coming-Kontrolle
Das Schulgebäude darf nicht von Personen betreten werden.
Lediglich zur Nutzung der sanitären Anlagen dürfen Einzelpersonen oder zwei Personen aus einem Haushalt die Räumlichkeiten mit Maske betreten sowie zu vereinbarten Unterrichten. Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
Alle Unterrichte (MFE) und Proben finden im Freien statt.
Folgende Personen dürfen die Angebote der Schola Cantorum nicht wahrnehmen:
- die an grippeähnlichen Symptomen wie (trockenem) Husten, Luftnot, Halsschmerzen, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Geschmacks-/ Geruchsverlust, Durchfall oder Erbrechen leiden,
- die Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten bzw. erkrankten Person hatten,
- die sich in den zurückliegenden zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- die weder der Schola Cantorum noch der Anna-Magdalena-Bach-Schule angehören bzw. eine Betretungserlaubnis gemäß Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen haben.
Vor dem Besuch von musikalischen Unterrichten ist eine Symptomabfrage sinnvoll. Durch eine persönliche Kontakt- bzw. Risikoanalyse für die vergangenen sieben Tage kann der Schutz anderer Personen erhöht und zugleich einer Schließung der Schola Cantorum insgesamt vorgebeugt werden.
Grundsätzlich gilt: Zu Hause bleiben, wenn man selbst, ein Familienangehöriger oder im selben Haushalt lebender Mitbewohner sich krank fühlt – auch bei milden Symptomen. Alle beteiligten Chormitglieder, Eltern und Mitarbeiter*innen tragen dabei eine besondere Verantwortung.
3.1. Risikogruppen
Chormitglieder und Mitarbeiter*innen oder deren enge Angehörige, die zu einer Risikogruppe zählen (wesentliches Kriterium ist das Vorhandensein von Vorerkrankungen), müssen besonders geschützt werden. Daher sollten die seit dem Frühjahr 2020 erschlossenen, digitalen Unterrichtswege offen gehalten, genutzt und, wo nötig, auch erweitert werden.
3.2. Corona-Warn-App
Seit dem 16. Juni 2020 ist die durch das Robert Koch-Institut herausgegebene Corona-Warn-App verfügbar. Deren Nutzung wird dringend allen Chormitgliedern und Mitarbeiter*innen empfohlen, die an Proben, Unterrichten oder Veranstaltungen der Schola Cantorum Leipzig teilnehmen. Wer die App nutzt, schützt damit nicht nur sich selbst und die eigene Familie, sondern auch sein gesamtes Umfeld.
4. Zugang zum Schulgebäude und Wegeführung
Das Betreten des Schulgebäudes zu Einzelunterrichten erfolgt mit Abstand und dem Tragen einer medizinischen Maske über den Seiteneingang an der rechten Gebäudestirn. Das direkt an den Eingang grenzende Treppenhaus wird als Aufgang genutzt. Das Verlassen des Gebäudes erfolgt über das Treppenhaus und den Haupteingang in der Gebäudemitte.
Zur Wahrung des Mindestabstandes können auf jeder Etage Markierungen auf dem Boden hilfreich sein. Laufwege sollten möglichst reduziert und kurz geplant sein. Der Aufenthalt im Gebäude ist auf den notwenigen Zeitraum zu beschränken. Gruppenbildung oder Warteschlangen sind auch vor dem Gebäude zu vermeiden.
5. Schutz vor Ausstoß und Weitergabe von Partikeln
Nach Möglichkeit ist die Zugänglichkeit innerhalb der Einrichtung durch offene Türen zu erleichtern und damit gleichzeitig unnötiger Kontakt der Hände mit Oberflächen zu vermeiden.
Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und darüber hinaus dann, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist, ist von allen Chormitgliedern, Mitarbeiter*innen der Schola Cantorum Leipzig sowie ggf. von Gästen eine medizinische Maske zu tragen. Kinder vor dem Schuleintritt sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nach Betreten des Schulgebäudes ist gründliches Händewaschen mit Seife obligatorisch. Am Eingang des Chorbüros besteht zudem die Möglichkeit der Händedesinfektion. In den Sanitärräumen sowie in den allgemeinen Unterrichtsräumen sind Seife und Einmalhandtücher in ausreichender Menge vorhanden. Reserven hält zudem das Chorbüro bereit. Der Zugang zu den sanitären Anlagen und deren Nutzung hat unter Wahrung des Mindestabstands zu erfolgen.
Der tägliche Reinigungszyklus in der Anna-Magdalena-Bach-Schule wird vor einer weiteren Nutzung durch die Schola Cantorum um die Zwischenreinigung bzw. ‑desinfektion von stark frequentierten Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Handläufe) ergänzt. Alle Musikpädagog*innen erhalten zudem vor Unterrichtsbeginn ein Desinfektionsset (Hände-/ Flächendesinfektion, Hygiene-/ Papierhandtücher etc.) über das Chorbüro, um die anschließend im Unterrichtsraum genutzten Kontaktflächen (Notenständer, Tische, Türklinken und Fenstergriffe) zu desinfizieren. Zwischen den Unterrichten wird die Reinigung der genutzten Flächen wiederholt.
Noten, Notenständer und Instrumente dürfen keinesfalls gemeinsam genutzt oder weitergegeben werden. Auf jeglichen Körperkontakt, auch zur Kontrolle oder zur Korrektur von Haltung oder Bewegungsabläufen, ist zu verzichten.
Bei der Nutzung von Klavieren und Flügeln sind vor und zwischen Unterrichten oder Proben die Klaviertasten zu reinigen. Dazu sind handelsübliche Hygiene- oder Reinigungstücher (keine Desinfektionsmittel!) zu verwenden, da die Tastenbeläge sonst Schaden nehmen. Zudem darf zwischen die Tasten nicht zu viel Flüssigkeit gelangen, da dies zum Aufquellen des Holzes führen würde. Demnach sind die Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn unbedingt auf äußerst gründliches Händewaschen und ggf. Händedesinfektion hinzuweisen. Schüler*innen, die während des Unterrichts eine medizinische Maske tragen, reduzieren damit die Wahrscheinlichkeit, sich unbewusst ins Gesicht zu fassen.
6. Maßnahmen zum Schutz vor virenbeladenen Aerosolen
Ziel ist ein kontinuierlicher Luftaustausch und die Versorgung aller Innenräume mit Frischluft um das Risiko einer Infektion durch virenbeladene Aerosole wirksam zu verringern.
Um der Konzentration von Aerosolen in geschlossenen Räumen vorzubeugen, sind auch in der kalten Jahreszeit die gegebenen Möglichkeiten der Raumdurchlüftung der Anna-Magdalena-Bach-Schule, der sanitären Anlagen und der Treppenhäuser permanent sicherzustellen. Stets und auch während der Unterrichte geöffnete Türen unterstützen eine möglichst hohe Luftwechselrate und reduzieren zugleich die Zahl der Kontaktflächen. Thermische Unbehaglichkeit ist dem Gesundheitsschutz unterzuordnen und durch angemessene Bekleidung zu vermeiden.
Vor Unterrichts- bzw.- Probenbeginn sind Unterrichtsräume durch die jeweiligen Lehrkräfte mindestens zehn Minuten intensiv und bei weit geöffneten Fenstern zu lüften. Sollte ein Raum nach Nutzung durch Dritte übernommen werden, ist die Lüftungsdauer entsprechend der vorangegangenen Nutzungsart zu verlängern. Im laufenden Unterrichtsbetrieb sind Raumwechsel, wenn möglich, zu vermeiden. Kommt es bei Personen zu Krankheitssymptomen wie wiederholtem Niesen oder Husten sollte unmittelbar gelüftet werden (Stoßlüftung).
7. Spezifische Hygienemaßnahmen
7.1. Einzelunterrichte
Im Einzelunterricht sollte der Abstand zwischen Schüler*in und Lehrer*in mit drei Metern möglichst übererfüllt werden. Im Gesangsunterricht bzw. in der Stimmbildung beträgt der Mindestabstand sechs Meter in Singrichtung und drei Meter zur Seite. "Face-to-Face-Kontakt" kann durch eine zusätzliche Aufstellung im 90-Grad-Winkel vermieden werden. Bei Unterschreitung der Mindestabstände ist eine medizinische Maske zu tragen.
Zwischen den Unterrichten ist zusätzlich zur Permanentlüftung eine zehnminütige Lüftungspause (Stoßlüftung) durch die Musikpädagog*innen sicherzustellen. Die Unterrichtseinheiten können daher für die Schüler*innen um fünf Minuten verkürzt und durch die Lehrkräfte um weitere fünf Minuten Pause ergänzt werden.
Das Einstimmen von Schülerinstrumenten muss unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen (Mund-Nasen-Bedeckung, ggf. Einmalhandschuhe mit anschließender Entsorgung, Tuch über das Instrument legen o.ä.).
"Kohlendioxid (CO2) gilt seit langem als guter Indikator für den Luftwechsel, eine CO2-Konzentration von höchstens 1000 ppm (parts per million/ 0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an [Außenluft hat üblicherweise eine CO2-Konzentration von etwa 400 ppm]. CO2-Sensoren können somit einen raschen und einfachen Hinweis liefern, ob und wann Lüftung notwendig ist." Dafür stellt der Freundeskreis Schola Cantorum Leipzig e.V. CO2-Messgeräte zur Nutzung in Einzelunterrichten zur Verfügung.
Das Einstimmen von Schülerinstrumenten muss unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen (medizinische Maske, ggf. Einmalhandschuhe mit anschließender Entsorgung, Tuch über das Instrument legen o.ä.).
7.2. Musikalische Früherziehung
Alle Unterrichte finden im Freien statt.
Da für die Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren Abstands- und Hygieneregeln kaum eigenständig umgesetzt werden können, ist die Begleitung je eines Erwachsenen (z.B. eines Elternteils) vor, während und nach dem Unterricht erforderlich. Für die begleitenden Erwachsenen ist das Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude und während der Kursstunden verpflichtend.
Im Freien darf die Maske der Erziehungsberechtigten bei einem Mindestabstand von 1,5 Meter entfernt werden.
Während des Unterrichtes beträgt der Mindestabstand zwischen Angehörigen verschiedener Familien mindestens zwei Meter. Alle Unterrichtsbestandteile sind so anzupassen, dass sie vom eigenen Platz aus durchführbar sind. Aktionen mit Körperkontakt und solche, die eine stark erhöhte Atemfrequenz der teilnehmenden Kinder zur Folge hätten, sind zu vermeiden.
Auf das Austeilen von Orff-Instrumentarien ist zu verzichten. Stattdessen werden die Teilnehmenden gebeten, ein individuell in jedem Haushalt befindliches Set an “Kücheninstrumenten” mitzubringen.
7.3. Chorproben
Die Proben finden im Freien statt.
Der empfohlene Abstand von Sängern zur nächsten Person beträgt in Singrichtung vier Meter sowie seitlich zur nächsten Person zwei Meter. Im Freien darf das Chormitglied die Maske am zugewiesenen Platz abnehmen.
7.4. Gruppenunterricht Musiktheorie
Der Unterricht bleibt weiterhin online.
8. Kontaktnachverfolgung
In Einzelunterrichten sind die entsprechenden Lehrkräfte für die nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheit aller Schüler*innen (und ggf. Dritten) mit Datum und Uhrzeit verantwortlich. Die Anwesenheitsdokumentation ist durch die Lehrkräfte für mindestens 28 Tage aufzubewahren und auf Nachfrage jederzeit und unverzüglich zu übermitteln.
Für Gruppenunterrichte erstellt das Chorbüro Anwesenheitslisten, die durch den/die verantwortliche/n Musikpädagog*in tagesaktuell zu führen sind. Diese verbleiben im Chorbüro.
9. Chorbüro/ Verwaltung
Das Chorbüro darf bis auf Weiteres ausschließlich von nicht im pädagogischen Bereich tätigen Mitarbeiter*innen betreten werden. Die notwendige Übergabe von Schlüsseln, Noten, Desinfektionssets, Anwesenheitslisten usw. an Mitarbeiter*innen und Chormitglieder erfolgt kontaktarm direkt am Eingang und unter Wahrung des Mindestabstandes. Zusätzlich schützt eine Plexiglasscheibe im Eingangsbereich vor einer möglichen Tröpfcheninfektion.
Gleichzeitig ist bei notwendigen Wegen im Gebäude darauf zu achten, den Kontakt zu Mitarbeiter*innen und Schüler*innen der Anna-Magdalena-Bach-Schule und der Schola Cantorum auf das nötige Minimum zu reduzieren sowie Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Durch das auf diese Weise gebildete, feste Team soll die Gefahr der Schließung der kompletten Einrichtung im Falle einer auftretenden Infektion verringert werden.
Im Chorbüro sind alle Oberflächen der Betriebsmittel und der Türklinken regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. “Desk Sharing” sollte möglichst vermieden werden. Gebrauchte Desinfektionssets, Musikinstrumente und ähnliches, möglicherweise kontaminiertes Material ist möglichst noch am selben Tag fachgerecht zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Bei der Nutzung der Küche ist auf auf besondere Hygiene und darüber hinaus auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten..
10. Verhalten bei Verdachtsfällen
Bei begründeten Verdachtsfällen/ bestätigten Infektionsfällen einer COVID-19-Infektion besteht unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig, Telefon: (0341) 1230.
11. Geltungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Maßnahmen gelten für sämtliche Veranstaltungen der Schola Cantorum Leipzig im Gebäude und auf dem Schulhof sowie den Ausweichorten der Anna-Magdalena-Bach-Schule Leipzig. Bei Veranstaltungen in anderen Einrichtungen sind deren Hygienekonzepte ebenfalls verbindlich einzuhalten.
Die getroffenen Festlegungen gelten bis auf Widerruf, sind regelmäßig fortzuschreiben und anzupassen. Sie sind sind allen Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften zur Kenntnis zugänglich zu machen. Mit der Unterrichts- bzw. Probenteilnahme wird das Einverständnis aller Schüler*innen und Eltern als gegeben betrachtet. Alle Mitarbeiter*innen sind aktenkundig zu belehren.
Leipzig, den 09.06.2021