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Herzlich willkommen!

Die Schola Cantorum wurde im Jahr 1963 als Kinder- und Jugendchor gegründet, arbeitet seit 1982 unter Trägerschaft der Stadt und ist heute die musikalische Heimat von etwa 300 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wichtiger lokaler Bildungsträger sowie klingende Botschafterin der Musikstadt Leipzig.

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Covid-19-Teströhrchen Auf Türkiesem OP-Stoff

Die sta­bi­le Unter­schrei­tung des Schwel­len­wer­tes 35 bei der 7‑Ta­ge-Inzi­denz der Neu­in­fek­tio­nen erlaubt in Leip­zig ab dem 9. Juni 2021 wei­te­re Locke­rungs­schrit­te. In zahl­rei­chen Fäl­len ent­fällt die Test­pflicht, unter ande­rem für Ein­zel­han­dels­kun­den, in der Gas­tro­no­mie, in der Kul­tur, bei Hoch­zei­ten und in den Freibädern.

1. Allgemeines

Alle Grup­pen­un­ter­rich­te fin­den wei­ter­hin im Frei­en statt.
Ab dem 9. Juli gel­ten neue Regeln zur Testpflicht.
Ab Punkt 3. gilt das Hygie­ne­kon­zept vom 12. Mai 2021.

2. Testpflicht

In der noch bis 13. Juni 2021 gel­ten­den aktu­el­len Fas­sung der Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung des Frei­staats Sach­sen sind bei einer 14 Tage andau­ern­den Inzi­denz von weni­ger als 35 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner Erleich­te­run­gen bei den Test­pflich­ten vor­ge­se­hen. Unter ande­rem ent­fällt in den fol­gen­den Berei­chen das Erfor­der­nis einer Testpflicht: 

  • in Fahr‑, Boots- und Flugschulen,
  • für Teil­neh­men­de an Inte­gra­ti­ons­kur­sen und ver­schie­de­nen Ange­bo­ten der Kin­der- und Jugendhilfe,
  • im Ein­zel­han­del,
  • beim Fri­sör­be­such und wei­te­ren kör­per­na­hen Dienstleistungen,
  • in den Innen­be­rei­chen der Gas­tro­no­mie und bei Über­nach­tungs­an­ge­bo­ten, die nicht vom Beher­ber­gungs­ver­bot erfasst sind,
  • bei Ehe­schlie­ßun­gen,
  • für den Besuch von Muse­en und wei­te­ren Kulturstätten,
  • für die Aus­übung ver­schie­de­ner sport­li­cher Aktivitäten
  • in den Freibädern,
  • im Zoo, im bota­ni­schen Gar­ten und in Ver­gnü­gungs­parks und
  • für Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Musik- und Tanzschulen.
  • Musikpädagog:innen sind zwei mal in der Woche zu tes­ten und dies zu dokumentieren.
  • Kon­takt­do­ku­men­ta­ti­on bleibt bestehen.
  • Das Tra­gen von Mas­ken wird wei­ter empfohlen.

Das Gesund­heits­amt bit­tet trotz der sich wei­ter ent­span­nen­den Coro­na-Lage alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich wei­ter­hin an Hygie­ne- und Abstands­re­geln zu halten.

3. In-Coming-Kontrolle

Das Schul­ge­bäu­de darf nicht von Per­so­nen betre­ten werden.
Ledig­lich zur Nut­zung der sani­tä­ren Anla­gen dür­fen Ein­zel­per­so­nen oder zwei Per­so­nen aus einem Haus­halt die Räum­lich­kei­ten mit Mas­ke betre­ten sowie zu ver­ein­bar­ten Unter­rich­ten. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel wer­den bereitgestellt.

Alle Unter­rich­te (MFE) und Pro­ben fin­den im Frei­en statt.

Fol­gen­de Per­so­nen dür­fen die Ange­bo­te der Scho­la Can­torum nicht wahrnehmen:

  • die an grip­pe­ähn­li­chen Sym­pto­men wie (tro­cke­nem) Hus­ten, Luft­not, Hals­schmer­zen, Fie­ber, Kopf- und Glie­der­schmer­zen, Abge­schla­gen­heit, Geschmacks-/ Geruchs­ver­lust, Durch­fall oder Erbre­chen leiden,
  • die Kon­takt zu einer auf COVID-19 posi­tiv getes­te­ten bzw. erkrank­ten Per­son hatten,
  • die sich in den zurück­lie­gen­den zwei Wochen in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben,
  • die weder der Scho­la Can­torum noch der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le ange­hö­ren bzw. eine Betre­tungs­er­laub­nis gemäß All­ge­mein­ver­fü­gung zur Rege­lung des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und von Schu­len haben.

Vor dem Besuch von musi­ka­li­schen Unter­rich­ten ist eine Sym­ptom­ab­fra­ge sinn­voll. Durch eine per­sön­li­che Kon­takt- bzw. Risi­ko­ana­ly­se für die ver­gan­ge­nen sie­ben Tage kann der Schutz ande­rer Per­so­nen erhöht und zugleich einer Schlie­ßung der Scho­la Can­torum ins­ge­samt vor­ge­beugt werden.

Grund­sätz­lich gilt: Zu Hau­se blei­ben, wenn man selbst, ein Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger oder im sel­ben Haus­halt leben­der Mit­be­woh­ner sich krank fühlt – auch bei mil­den Sym­pto­men. Alle betei­lig­ten Chor­mit­glie­der, Eltern und Mitarbeiter*innen tra­gen dabei eine beson­de­re Verantwortung.

3.1. Risikogruppen

Chor­mit­glie­der und Mitarbeiter*innen oder deren enge Ange­hö­ri­ge, die zu einer Risi­ko­grup­pe zäh­len (wesent­li­ches Kri­te­ri­um ist das Vor­han­den­sein von Vor­er­kran­kun­gen), müs­sen beson­ders geschützt wer­den. Daher soll­ten die seit dem Früh­jahr 2020 erschlos­se­nen, digi­ta­len Unter­richts­we­ge offen gehal­ten, genutzt und, wo nötig, auch erwei­tert werden.

3.2. Corona-Warn-App

Seit dem 16. Juni 2020 ist die durch das Robert Koch-Insti­tut her­aus­ge­ge­be­ne Coro­na-Warn-App ver­füg­bar. Deren Nut­zung wird drin­gend allen Chor­mit­glie­dern und Mitarbeiter*innen emp­foh­len, die an Pro­ben, Unter­rich­ten oder Ver­an­stal­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig teil­neh­men. Wer die App nutzt, schützt damit nicht nur sich selbst und die eige­ne Fami­lie, son­dern auch sein gesam­tes Umfeld.

4. Zugang zum Schulgebäude und Wegeführung

Das Betre­ten des Schul­ge­bäu­des zu Ein­zel­un­ter­rich­ten erfolgt mit Abstand und dem Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke über den Sei­ten­ein­gang an der rech­ten Gebäu­de­stirn. Das direkt an den Ein­gang gren­zen­de Trep­pen­haus wird als Auf­gang genutzt. Das Ver­las­sen des Gebäu­des erfolgt über das Trep­pen­haus und den Haupt­ein­gang in der Gebäudemitte.

Zur Wah­rung des Min­dest­ab­stan­des kön­nen auf jeder Eta­ge Mar­kie­run­gen auf dem Boden hilf­reich sein. Lauf­we­ge soll­ten mög­lichst redu­ziert und kurz geplant sein. Der Auf­ent­halt im Gebäu­de ist auf den not­we­ni­gen Zeit­raum zu beschränken. Grup­pen­bil­dung oder War­te­schlan­gen sind auch vor dem Gebäu­de zu vermeiden.

5. Schutz vor Ausstoß und Weitergabe von Partikeln

Nach Mög­lich­keit ist die Zugäng­lich­keit inner­halb der Ein­rich­tung durch offe­ne Türen zu erleich­tern und damit gleich­zei­tig unnö­ti­ger Kon­takt der Hän­de mit Ober­flä­chen zu vermeiden.

Beim Betre­ten und Ver­las­sen des Gebäu­des und dar­über hin­aus dann, wenn die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des nicht mög­lich ist, ist von allen Chor­mit­glie­dern, Mitarbeiter*innen der Scho­la Can­torum Leip­zig sowie ggf. von Gäs­ten eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tra­gen. Kin­der vor dem Schul­ein­tritt sind von die­ser Rege­lung ausgenommen.

Nach Betre­ten des Schul­ge­bäu­des ist gründ­li­ches Hän­de­wa­schen mit Sei­fe obli­ga­to­risch. Am Ein­gang des Chor­bü­ros besteht zudem die Mög­lich­keit der Hän­de­des­in­fek­ti­on. In den Sani­tär­räu­men sowie in den all­ge­mei­nen Unter­richts­räu­men sind Sei­fe und Ein­mal­hand­tü­cher in aus­rei­chen­der Men­ge vor­han­den. Reser­ven hält zudem das Chor­bü­ro bereit. Der Zugang zu den sani­tä­ren Anla­gen und deren Nut­zung hat unter Wah­rung des Min­dest­ab­stands zu erfolgen.

Der täg­li­che Rei­ni­gungs­zy­klus in der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le wird vor einer wei­te­ren Nut­zung durch die Scho­la Can­torum um die Zwi­schen­rei­ni­gung bzw. ‑des­in­fek­ti­on von stark fre­quen­tier­ten Kon­takt­flä­chen (z.B. Tür­klin­ken, Hand­läu­fe) ergänzt. Alle Musikpädagog*innen erhal­ten zudem vor Unter­richts­be­ginn ein Des­in­fek­ti­ons­set (Hän­de-/ Flä­chen­des­in­fek­ti­on, Hygie­ne-/ Papier­hand­tü­cher etc.) über das Chor­bü­ro, um die anschlie­ßend im Unter­richts­raum genutz­ten Kon­takt­flä­chen (Noten­stän­der, Tische, Tür­klin­ken und Fens­ter­grif­fe) zu des­in­fi­zie­ren. Zwi­schen den Unter­rich­ten wird die Rei­ni­gung der genutz­ten Flä­chen wiederholt.

Noten, Noten­stän­der und Instru­men­te dür­fen kei­nes­falls gemein­sam genutzt oder wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Auf jeg­li­chen Kör­per­kon­takt, auch zur Kon­trol­le oder zur Kor­rek­tur von Hal­tung oder Bewe­gungs­ab­läu­fen, ist zu verzichten.

Bei der Nut­zung von Kla­vie­ren und Flü­geln sind vor und zwi­schen Unter­rich­ten oder Pro­ben die Kla­vier­tas­ten zu rei­ni­gen. Dazu sind han­dels­üb­li­che Hygie­ne- oder Rei­ni­gungs­tü­cher (kei­ne Des­in­fek­ti­ons­mit­tel!) zu ver­wen­den, da die Tas­ten­be­lä­ge sonst Scha­den neh­men. Zudem darf zwi­schen die Tas­ten nicht zu viel Flüs­sig­keit gelan­gen, da dies zum Auf­quel­len des Hol­zes füh­ren wür­de. Dem­nach sind die Schüler*innen vor Unter­richts­be­ginn unbe­dingt auf äußerst gründ­li­ches Hän­de­wa­schen und ggf. Hän­de­des­in­fek­ti­on hin­zu­wei­sen. Schüler*innen, die wäh­rend des Unter­richts eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen, redu­zie­ren damit die Wahr­schein­lich­keit, sich unbe­wusst ins Gesicht zu fassen.

6. Maßnahmen zum Schutz vor virenbeladenen Aerosolen

Ziel ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Luft­aus­tausch und die Ver­sor­gung aller Innen­räu­me mit Frisch­luft um das Risi­ko einer Infek­ti­on durch viren­be­la­de­ne Aero­so­le wirk­sam zu verringern.

Um der Kon­zen­tra­ti­on von Aero­so­len in geschlos­se­nen Räu­men vor­zu­beu­gen, sind auch in der kal­ten Jah­res­zeit die gege­be­nen Mög­lich­kei­ten der Raum­durch­lüf­tung der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le, der sani­tä­ren Anla­gen und der Trep­pen­häu­ser per­ma­nent sicher­zu­stel­len. Stets und auch wäh­rend der Unter­rich­te geöff­ne­te Türen unter­stüt­zen eine mög­lichst hohe Luft­wech­sel­ra­te und redu­zie­ren zugleich die Zahl der Kon­takt­flä­chen. Ther­mi­sche Unbe­hag­lich­keit ist dem Gesund­heits­schutz unter­zu­ord­nen und durch ange­mes­se­ne Beklei­dung zu vermeiden.

Vor Unter­richts- bzw.- Pro­ben­be­ginn sind Unter­richts­räu­me durch die jewei­li­gen Lehr­kräf­te min­des­tens zehn Minu­ten inten­siv und bei weit geöff­ne­ten Fens­tern zu lüf­ten. Soll­te ein Raum nach Nut­zung durch Drit­te über­nom­men wer­den, ist die Lüf­tungs­dau­er ent­spre­chend der vor­an­ge­gan­ge­nen Nut­zungs­art zu ver­län­gern. Im lau­fen­den Unter­richts­be­trieb sind Raum­wech­sel, wenn mög­lich, zu ver­mei­den. Kommt es bei Per­so­nen zu Krank­heits­sym­pto­men wie wie­der­hol­tem Nie­sen oder Hus­ten soll­te unmit­tel­bar gelüf­tet wer­den (Stoß­lüf­tung).

7. Spezifische Hygienemaßnahmen

7.1. Einzelunterrichte

Im Ein­zel­un­ter­richt soll­te der Abstand zwi­schen Schüler*in und Lehrer*in mit drei Metern mög­lichst über­erfüllt wer­den. Im Gesangs­un­ter­richt bzw. in der Stimm­bil­dung beträgt der Min­dest­ab­stand sechs Meter in Sing­rich­tung und drei Meter zur Sei­te. "Face-to-Face-Kon­takt" kann durch eine zusätz­li­che Auf­stel­lung im 90-Grad-Win­kel ver­mie­den wer­den. Bei Unter­schrei­tung der Min­dest­ab­stän­de ist eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tragen.

Zwi­schen den Unter­rich­ten ist zusätz­lich zur Per­ma­nent­lüf­tung eine zehn­mi­nü­ti­ge Lüf­tungs­pau­se (Stoß­lüf­tung) durch die Musikpädagog*innen sicher­zu­stel­len. Die Unter­richts­ein­hei­ten kön­nen daher für die Schüler*innen um fünf Minu­ten ver­kürzt und durch die Lehr­kräf­te um wei­te­re fünf Minu­ten Pau­se ergänzt werden.
Das Ein­stim­men von Schü­ler­instru­men­ten muss unter beson­de­ren Schutz­maß­nah­men erfol­gen (Mund-Nasen-Bedeckung, ggf. Ein­mal­hand­schu­he mit anschlie­ßen­der Ent­sor­gung, Tuch über das Instru­ment legen o.ä.).

"Koh­len­di­oxid (CO2) gilt seit lan­gem als guter Indi­ka­tor für den Luft­wech­sel, eine CO2-Kon­zen­tra­ti­on von höchs­tens 1000 ppm (parts per million/ 0,1 Vol-%) zeigt unter nor­ma­len Bedin­gun­gen einen hygie­nisch aus­rei­chen­den Luft­wech­sel an [Außen­luft hat übli­cher­wei­se eine CO2-Kon­zen­tra­ti­on von etwa 400 ppm]. CO2-Sen­so­ren kön­nen somit einen raschen und ein­fa­chen Hin­weis lie­fern, ob und wann Lüf­tung not­wen­dig ist." Dafür stellt der Freun­des­kreis Scho­la Can­torum Leip­zig e.V. CO2-Mess­ge­rä­te zur Nut­zung in Ein­zel­un­ter­rich­ten zur Verfügung.

Das Ein­stim­men von Schülerinstrumenten muss unter beson­de­ren Schutz­maß­nah­men erfol­gen (medi­zi­ni­sche Mas­ke, ggf. Ein­mal­hand­schu­he mit anschlie­ßen­der Ent­sor­gung, Tuch über das Instru­ment legen o.ä.).

7.2. Musikalische Früherziehung

Alle Unter­rich­te fin­den im Frei­en statt.

Da für die Kin­der im Alter von zwei bis fünf Jah­ren Abstands- und Hygie­ne­re­geln kaum eigen­stän­dig umge­setzt wer­den kön­nen, ist die Beglei­tung je eines Erwach­se­nen (z.B. eines Eltern­teils) vor, wäh­rend und nach dem Unter­richt erfor­der­lich. Für die beglei­ten­den Erwach­se­nen ist das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke im Schul­ge­bäu­de und wäh­rend der Kurs­stun­den verpflichtend.
Im Frei­en darf die Mas­ke der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bei einem Min­dest­ab­stand von 1,5 Meter ent­fernt werden.

Wäh­rend des Unter­rich­tes beträgt der Min­dest­ab­stand zwi­schen Ange­hö­ri­gen ver­schie­de­ner Fami­li­en min­des­tens zwei Meter. Alle Unter­richts­be­stand­tei­le sind so anzu­pas­sen, dass sie vom eige­nen Platz aus durch­führ­bar sind. Aktio­nen mit Kör­per­kon­takt und sol­che, die eine stark erhöh­te Atem­fre­quenz der teil­neh­men­den Kin­der zur Fol­ge hät­ten, sind zu vermeiden.

Auf das Aus­tei­len von Orff-Instru­men­ta­ri­en ist zu ver­zich­ten. Statt­des­sen wer­den die Teil­neh­men­den gebe­ten, ein indi­vi­du­ell in jedem Haus­halt befind­li­ches Set an “Küchen­in­stru­men­ten” mitzubringen.

7.3. Chorproben

Die Pro­ben fin­den im Frei­en statt.

Der emp­foh­le­ne Abstand von Sän­gern zur nächs­ten Per­son beträgt in Sing­rich­tung vier Meter sowie seit­lich zur nächs­ten Per­son zwei Meter. Im Frei­en darf das Chor­mit­glied die Mas­ke am zuge­wie­se­nen Platz abnehmen.

7.4. Gruppenunterricht Musiktheorie

Der Unter­richt bleibt wei­ter­hin online.

8. Kontaktnachverfolgung

In Ein­zel­un­ter­rich­ten sind die ent­spre­chen­den Lehr­kräf­te für die nach­voll­zieh­ba­re Doku­men­ta­ti­on der Anwe­sen­heit aller Schüler*innen (und ggf. Drit­ten) mit Datum und Uhr­zeit ver­ant­wort­lich. Die Anwe­sen­heits­do­ku­men­ta­ti­on ist durch die Lehr­kräf­te für min­des­tens 28 Tage auf­zu­be­wah­ren und auf Nach­fra­ge jeder­zeit und unver­züg­lich zu übermitteln.

Für Grup­pen­un­ter­rich­te erstellt das Chor­bü­ro Anwe­sen­heits­lis­ten, die durch den/die verantwortliche/n Musikpädagog*in tages­ak­tu­ell zu füh­ren sind. Die­se ver­blei­ben im Chorbüro.

9. Chorbüro/ Verwaltung

Das Chor­bü­ro darf bis auf Wei­te­res aus­schließ­lich von nicht im päd­ago­gi­schen Bereich täti­gen Mitarbeiter*innen betre­ten wer­den. Die not­wen­di­ge Über­ga­be von Schlüs­seln, Noten, Des­in­fek­ti­ons­sets, Anwe­sen­heits­lis­ten usw. an Mitarbeiter*innen und Chor­mit­glie­der erfolgt kon­takt­arm direkt am Ein­gang und unter Wah­rung des Min­dest­ab­stan­des. Zusätz­lich schützt eine Ple­xi­glas­schei­be im Ein­gangs­be­reich vor einer mög­li­chen Tröpfcheninfektion.

Gleich­zei­tig ist bei not­wen­di­gen Wegen im Gebäu­de dar­auf zu ach­ten, den Kon­takt zu Mitarbeiter*innen und Schüler*innen der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le und der Scho­la Can­torum auf das nöti­ge Mini­mum zu redu­zie­ren sowie Abstands- und Hygie­ne­re­geln kon­se­quent ein­zu­hal­ten. Durch das auf die­se Wei­se gebil­de­te, fes­te Team soll die Gefahr der Schlie­ßung der kom­plet­ten Ein­rich­tung im Fal­le einer auf­tre­ten­den Infek­ti­on ver­rin­gert werden.

Im Chor­bü­ro sind alle Ober­flä­chen der Betriebs­mit­tel und der Tür­klin­ken regel­mä­ßig zu rei­ni­gen bzw. zu des­in­fi­zie­ren. “Desk Sha­ring” soll­te mög­lichst ver­mie­den wer­den. Gebrauch­te Des­in­fek­ti­ons­sets, Musik­in­stru­men­te und ähn­li­ches, mög­li­cher­wei­se kon­ta­mi­nier­tes Mate­ri­al ist mög­lichst noch am sel­ben Tag fach­ge­recht zu rei­ni­gen bzw. zu des­in­fi­zie­ren. Bei der Nut­zung der Küche ist auf auf beson­de­re Hygie­ne und dar­über hin­aus auf die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands zu achten..

10. Verhalten bei Verdachtsfällen

Bei begrün­de­ten Verdachtsfällen/ bestätigten Infek­ti­ons­fäl­len einer COVID-19-Infektion besteht unverzügliche Mel­de­pflicht an das Gesund­heits­amt der Stadt Leip­zig, Tele­fon: (0341) 1230.

11. Geltungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die vor­lie­gen­den Maß­nah­men gel­ten für sämt­li­che Ver­an­stal­tun­gen der Scho­la Can­torum Leip­zig im Gebäu­de und auf dem Schul­hof sowie den Aus­weich­or­ten der Anna-Mag­da­le­na-Bach-Schu­le Leip­zig. Bei Ver­an­stal­tun­gen in ande­ren Ein­rich­tun­gen sind deren Hygie­ne­kon­zep­te eben­falls ver­bind­lich einzuhalten.

Die getrof­fe­nen Fest­le­gun­gen gel­ten bis auf Wider­ruf, sind regel­mä­ßig fort­zu­schrei­ben und anzu­pas­sen. Sie sind sind allen Schüler*innen, Eltern und Lehr­kräf­ten zur Kennt­nis zugäng­lich zu machen. Mit der Unter­richts- bzw. Pro­ben­teil­nah­me wird das Ein­ver­ständ­nis aller Schüler*innen und Eltern als gege­ben betrach­tet. Alle Mitarbeiter*innen sind akten­kun­dig zu belehren.

Leip­zig, den 09.06.2021

Titelfoto: Pixabay
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